Kein Verbot irreführender Greenpeace-Äußerungen zu hochwertigen Qualitätsprodukten von Müller

 

11.03.08

Bundesgerichtshof verkündet Urteil im Rechtsstreit der Unternehmensgruppe Theo Müller GmbH & Co. KG gegen Greenpeace

 

(Aretsried/Karlsruhe, 11. März 2008) Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat heute das Urteil im Rechtsstreit der Unternehmensgruppe Theo Müller GmbH & Co. KG gegen Greenpeace e.V. verkündet. Das oberste deutsche Gericht wies mit seiner Entscheidung eine von der bayerischen Unternehmensgruppe beantragte Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom Dezember 2006 zurück. Müller hatte ein Verbot der Greenpeace-Behauptung, die Unternehmensgruppe produziere „Gen-Milch“, zu erreichen versucht. Der BGH begründete die Zurückweisung der Revision mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und stufte die Greenpeace-Äußerung nicht als Tatsachenbehauptung ein.

„Offensichtlich hat der BGH eine andere Vorstellung von freier Meinungsäußerung und dem Schutz des Unternehmenspersönlichkeitsrechts als wir“, äußert sich ein Sprecher des Unternehmens zur Entscheidung. „Das ist bedauerlich, denn der Begriff der ‚Gen-Milch’ führt den Verbraucher bewusst in die Irre und macht glauben, unsere Milch sei gentechnisch verändert“, so der Sprecher weiter.

Verbrauchersicherheit und Produktqualität haben für die Unternehmensgruppe Müller höchste Priorität. Alle verarbeiteten Lebensmittel unterliegen strengen Qualitätskontrollen im Hause und werden von den Aufsichtsbehörden kontinuierlich überprüft. „Das gilt selbstverständlich auch für unsere Milch, die sich nicht von Produkten anderer verantwortungsvoll arbeitenden Molkereien in Deutschland unterscheidet“, betont der Unternehmenssprecher. „Unsere Kunden erhalten immer hochwertige und sichere Qualitätsprodukte, von denen in keiner Weise eine Gesundheitsgefahr ausgeht“. Darüber hinaus würden sämtliche  Kennzeichnungsbestimmungen strikt eingehalten.

Sind auch die Produkte der Unternehmensgruppe Theo Müller GmbH & Co. KG selbst gentechnikfrei, so ist in der Landwirtschaft der Einsatz von gentechnisch verändertem Futter (GV-Futter) längst Realität. Die meisten deutschen Landwirte setzen es seit Jahren ein. Dazu gibt es aus heutiger Sicht keine echte Alternative, da die meisten Futtermittel aus dem Ausland importiert werden. Das hat jüngst auch der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL) bestätigt. Alle größeren milchverarbeitenden Unternehmen beziehen ihre Milch von Erzeugern, die auch GV-Futter einsetzen.

Darüber hinaus ist erwiesen, dass die gentechnische Veränderung von Tierfutter keine Auswirkung auf die Milch hat. Dies wurde bereits von Bundesforschungsanstalten und führenden Wissenschaftlern ausdrücklich bestätigt. In einer Grundsatzerklärung dazu heißt es: „Es ist in der Wissenschaft gesichert und unstreitig, dass die Verfütterung gentechnisch veränderter Futtermittel an Kühe nicht dazu führt, dass sich die Milch dieser Kühe von der Milch solcher Kühe unterscheidet, die mit entsprechenden nicht gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden. Anderslautende Studien liegen nicht vor“(www.milchindustrie.de/de/infos/fakten_zur_milch/gentechnik.html).